GEIG-GESETZ UND EU-RICHTLINIE OHNE KOPFSCHMERZEN UMSETZEN

Welche Auswirkungen haben die Richtlinien und Gesetze für Bestandsimmobilien – insbesondere für Nichtwohngebäude?


Seit dem 01.01.2025 gelten neue Regelungen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Nichtwohngebäuden!

Was bedeutet das für Ihr Bestandsgebäude?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und die dazugehörige EU-Verordnung, die EPBD-Richtlinie, setzen klare Vorgaben für die Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden. Ziel ist es, den Übergang zur Elektromobilität voranzutreiben und eine flächendeckende Ladeinfrastruktur zu etablieren.

Insbesondere für Bestandsgebäude entstehen neue Pflichten und Auflagen 
zur Bereitstellung und dem Ausbau von Ladeinfrastruktur für eMobility.
Auch dann wenn keine Renovierungen geplant sind. 

DAS GILT SEIT 01.01.2025 (GEIG) 
BZW. BIS 01.01.2027 (EPBD):

Auch für Bestandsgebäude gelten neue Auflagen – 
unabhängig von einer Renovierung

Selbst wenn in Ihrem Bestandsgebäude keine größeren Renovierungen anstehen, greift das GEIG und die EPBD-Richtlinie. Für Bestandsgebäude mit mehr als 10 Stellplätzen besteht bis zum 01.01.2025 eine Pflicht zur Nachrüstung von Ladepunkten und zur Vorbereitung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen für die spätere Installation von weiteren Ladestationen. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob Renovierungsarbeiten geplant sind oder nicht.

Deutlich schärfere Auflagen bei Renovierungen 

Sollten umfangreiche Renovierungen an Ihrem Bestandsgebäude anstehen, gelten strengere Anforderungen. In diesen Fällen müssen Sie deutlich mehr Ladepunkte installieren und einen höheren Anteil der vorhandenen Stellplätze bereits vorbereiten.

Was genau gilt als "größere" Renovierung? 
Im Kontext des GEIG-Gesetzes und der EDBP-Richtlinie bezeichnet eine "größere" Renovierung als größere bauliche oder energetische Sanierungen. Dazu gehören beispielsweise Fassadenarbeiten, bei denen mehr als 25% der Gebäudeoberfläche betroffen sind, oder bedeutende Änderungen am elektrischen System, die eine Erneuerung oder Erweiterung der Verkabelung erfordern. Solche Renovierungen lösen strengere Verpflichtungen zur Errichtung und Vorbereitung von Ladeinfrastruktur aus.

Beispiele für große Renovierungen

Energetische Sanierung der Gebäudehülle: Wenn mehr als 25 % der Außenfassade erneuert oder gedämmt werden, gilt dies als größere Renovierung. Bei großen Immobilien, wie Bürogebäuden, kann diese Schwelle schnell erreicht werden, insbesondere bei der Modernisierung ganzer Gebäudeflügel oder Fassadenabschnitte.

Erweiterung oder Erneuerung des elektrischen Systems: Wenn im Zuge von Renovierungs-arbeiten das elektrische Netz des Gebäudes erneuert oder erweitert wird, etwa durch den Einbau moderner Heizsysteme, Klimaanlagen oder die Aufrüstung des Stromnetzes zur Unterstützung von Elektromobilität, fallen diese Arbeiten unter die Renovierungspflicht.

Umbau der Heizungs- oder Lüftungstechnik: Der Austausch von Heizungsanlagen oder die Installation moderner Klimaanlagen in großem Umfang, die eine Erneuerung des elektrischen Systems oder eine umfassende Modernisierung der Haustechnik erfordern, wird ebenfalls als große Renovierung gewertet.

Energetische Dachsanierung:

Wenn das Dach eines Gebäudes großflächig saniert oder modernisiert wird, insbesondere durch den Austausch der Dämmung oder die Erneuerung der Dachbedeckung, und diese Arbeiten mehr als 25 % der Dachfläche betreffen, wird dies als größere Renovierung eingestuft. Dies kann beispielsweise bei der Aufrüstung von älteren Büro- oder Industriegebäuden vorkommen.

Umfangreiche Innenumbauten: Wenn durch eine Modernisierung der Innenausbau eines Gebäudes auf einer Fläche von mehr als 25 % des gesamten Gebäudes erneuert wird, wie zum Beispiel bei der Neustrukturierung von Büroflächen, fällt dies ebenfalls unter eine größere Renovierung. Hier können Maßnahmen zur Umgestaltung oder Modernisierung von Büros, Konferenzräumen oder Gemeinschaftsbereichen greifen.

Warum ZEEN Vision der richtige Partner für Sie ist

Wir sind Ihr Experte für die Planung, Installation und den Betrieb von Ladeinfrastrukturen für Bestands- und Neugebäude – stets im Einklang mit den Vorgaben des GEIG und der EPBD-Richtlinie. Unser ganzheitlicher Ansatz sorgt dafür, dass Ihr Gebäude die gesetzlichen Anforderungen zeitnah erfüllt und gleichzeitig energieeffiziente, intelligente Ladelösungen für die Zukunft bereitstellt. Mit unseren (DEKRA)-zertifizierten Beratern gleisen wir Ihr Projekt gleich von Anfang an effektiv und effizient auf. Deutschlandweit!

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  • Zukunftssichere Lösungen: Skalierungsfähige, Intelligente Ladesysteme, die mit Hilfe eines Energiemanagementsystems die bestehende Gebäudeanschlussleistung optimiert nutzen, ohne diese erweitern zu müssen. 

  • Komplette Umsetzung: Von der Beratung über die Installation inkl. Erdbau bis zum Betrieb übernehmen wir alle Schritte.

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Mit ZEEN Vision setzen Sie immer auf eine innovative und zukunftssichere Ladeinfrastruktur, die sowohl den GEIG-Vorgaben als auch den strengen Anforderungen der EPBD-Richtlinie entspricht. Durch die frühzeitige Planung, Installation und weiteren Vorbereitungsmaßnahmen vermeiden Sie nicht nur Bußgelder, sondern schaffen auch langfristig Mehrwerte für Ihre Immobilie.

FAQ: Häufige Fragen 
zum GEIG und der 
EDBP-Richtlinie

Was passiert, wenn ich die Anforderungen der EPBD-Richtlinie ignoriere? 

Welche Vorteile bietet die EU-Richtlinie?

 Wer ist betroffen?

Wie gelten die Anforderungen in Bestandsgebäuden?

Ab wann gelten die Anforderungen?

Hinweise: *Eine "größere Renovierung" entspricht der Renovierung eines Gebäudes, bei dem mehr als 25% der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen wird. 
Die Informationen sind nicht rechtsverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. 
Bitte informieren Sie sich daher selbst über den konkreten Wortlaut der Bestimmungen des GEIG-Gesetz und der EPBD-Richtlinie.

Kontaktieren Sie ZEEN Vision – Ihr Partner für Ladeinfrastruktur

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Adresse

ZEEN Vision GmbH
Nymphenburger Str. 36 // 80335 München